AGB

vhs.ID („vhs.cloud“ und „vhs-lernportal.de“)

Gültig ab 22.04.2024

Die vhs.ID ermöglicht die Nutzung des Online-Netzwerkes für Volkshochschulen „vhs.cloud“ sowie des über ein ID-Management verbundenen vhs-Lernportals (vhs-lernportal.de) mit seinen zentralen Kursangeboten (künftig: „Portale“). Sie wird vom Verein Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Königswinterer Straße 552 b, 53227 Bonn (künftig: „DVV“ oder „Wir“) betrieben.

Lehrende (Kursleitungen, Kurstutoren) und Lernende (Kursteilnehmer*innen) erhalten mit der Registrierung bei einem der Portale eine vhs.ID. Diese ermöglicht den Zugang zu allen angeschlossenen Portalangeboten mit einem einzigen Account, der persönlichen vhs.ID.

Die Portale dienen als interaktive Lern- und Arbeitsplattformen hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, der Fort- und Weiterbildung erwachsener Nutzer mit dem Ziel, die individuelle Förderung zu unterstützen und eine Qualifizierung zu ermöglichen.

Diese AGB gelten für die Nutzung sämtlicher auf den Portalen derzeit und künftig angebotenen Dienste und Funktionen unter Verwendung einer einheitlichen Zugangsberechtigung (Account).

Ergänzend zu diesen AGB finden Sie auf jeder Seite unserer Portale im unteren Darstellungsbereich unter dem Link „Datenschutz“ die Datenschutzerklärung, die Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung unserer Portale informiert.

a) vhs.cloud

Präambel

Das Portal „vhs.cloud“ dient neben der Fort- und Weiterbildung im engeren Sinne auch dem Zwecke der Kommunikation und Vernetzung innerhalb von Volkshochschulen und der bundesweiten Vernetzung zwischen den Einrichtungen. Das Portal vhs.cloud dient zugleich als ID-Managementsystem der vhs.ID für Lehrende und Lernende.

1. Überlassung und Nutzungsumfang

1.1 Nutzungsberechtigter Personenkreis

(1) Nutzungsberechtigte der vhs.cloud (künftig: Nutzer*innen) sind volljährige Personen sowie Jugendliche mit Zustimmung der Sorgeberechtigten, die in einem Beschäftigungs- oder Kundenverhältnis zu deutschen Volkshochschulen oder einem ihrer Verbände stehen.

Nutzungsberechtigte sind darüber hinaus, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, Volkshochschulen und deren Verbände. Weiterhin nutzungsberechtigt sind Lernende, die ein Kursangebot des DVV oder einer Volkshochschule auf vhs.cloud wahrnehmen wollen oder bereits wahrgenommen haben (künftig: Kursteilnehmer*innen).

(2) Um Kursräume und andere Dienste der vhs.cloud nutzen zu können, müssen Kursleitungen von einer Volkshochschule oder einem Landesverband bzw. durch den DVV als Nutzungsberechtigte bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt im Zuge der Registrierung.

(3) Zugänge für hauptamtlich Beschäftigte an Volkshochschulen (künftig: vhs-Mitarbeiter*innen) und eingeschränkte Zugänge für nicht an Volkshochschulen beschäftigte Mitwirkende (Rolle Mitwirkende) werden vom Administrator/der Administratorin (künftig: Administrator*in) ihrer Institution angelegt. Nutzungsberechtigte für die Rolle Mitwirkende sind ausschließlich Gremienmitglieder und ehrenamtliche Mitwirkende, die nicht hauptamtlich an einer Volkshochschule beschäftigt sind. Die Rolle Mitwirkende dient ausschließlich dem Zweck, diesem Personenkreis das Wahrnehmen von Tätigkeiten in Gremien und Aktivitäten der Volkshochschule und den Verbänden zu ermöglichen. Es ist nicht gestattet, hauptamtlich an der Volkshochschule beschäftigte oder Kursleitungen in der Rolle Mitwirkende zu registrieren.

(4) Kursteilnehmer*innen erhalten Zugang über die Buchung eines Kurses in ihrer Volkshochschule oder Nutzung des vhs-Lernportals des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.

(5) Kursleitungen, die Kurse im Rahmen von DVV-Projekten leiten, müssen durch den DVV als nutzungsberechtigt bestätigt werden. Die Überprüfung erfolgt vor der Bereitstellung von Kursräumen.

1.2 Anmeldung der Nutzer∗innen

(1) Die Nutzung des Portals sowie aller von dort angebotenen Dienste setzt eine einmalige, ordnungsgemäße Registrierung unter Angabe der richtigen und vollständigen persönlichen Daten der Nutzer*innen voraus, insbesondere zu ihrem/seinem Status als Kursteilnehmer*in, Kursleitung oder Tutor*in sowie zu ihren/seinen etwaigen Qualifikationen.

Personen, die als Kursleitungen die vhs.cloud nutzen, registrieren sich selbst.

Minderjährige dürfen einen Zugang zur vhs.cloud nicht selbst anlegen. Die Registrierung hat durch eine/einen Sorgeberechtigte*n zu erfolgen.

Im Falle einer Änderung von Registrierungsdaten ist der/die Nutzer*in verpflichtet, diese Änderung unverzüglich selbstständig vorzunehmen (sofern möglich) oder über https://ticket.vhs.cloud/ anzuzeigen. Der DVV ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über die Richtigkeit und Aktualität der persönlichen Daten der Nutzer*innen zu verlangen.

Für die institutionelle Nutzung der vhs.cloud gilt das Vorstehende entsprechend. Insbesondere Änderungen des/der Administrator*in sind dem DVV anzuzeigen.

(2) Im Rahmen der institutionellen Nutzung der vhs.cloud sowie der Nutzung durch Kursleitungen kommt der Nutzungsvertrag erst zustande, wenn der DVV im Anschluss an die Registrierung die Nutzungsbefugnis bestätigt. Kursleitungen müssen zudem von einer vhs für die Nutzung initial freigeschaltet werden. Der/die freischaltende Administrator*in bestätigt damit die Nutzungsberechtigung der Kursleitung. Kursteilnehmer*innen erhalten entweder mit Anmeldung zu einem Kurs bei ihrer Volkshochschule oder selbstständiger Registrierung auf der vhs.cloud die Nutzungsbefugnis. Eine Bestätigung erfolgt durch ausdrückliche Akzeptanz beim ersten Login des Nutzers. Der DVV ist berechtigt, den angelegten Account zu löschen, wenn innerhalb von zwei Tagen (bei Kursteilnehmer*innen) bzw. zwei Wochen (bei Kursleitungen) der Aktivierungslink nicht genutzt wird. Außerdem erfolgt eine Löschung, wenn innerhalb von vier Wochen nach der Registrierung kein Login in einem der Portale erfolgt.

(3) Jede Volkshochschule und jeder vhs-Landesverband kann beim DVV in der vhs.cloud die Einrichtung eines eigenen Bereichs („Mandant“) schriftlich beantragen. Der eigene Bereich ist von der Volkshochschule bzw. dem vhs-Landesverband selbstständig zu administrieren. Nutzerkonten für die eigenen vhs-Mitarbeiter*innen sowie für Mitwirkende sind von dem/der eigenen Administrator*in einzurichten und zu administrieren.

Die Anerkennung als Volkshochschule auf der vhs.cloud erfolgt durch Anlegen eines Mandanten und Bestätigung des angelegten Mandanten per E-Mail und Zuweisung eines Admin-Accounts. Der Admin-Account ist ausschließlich für administrative Aufgaben vorgesehen, wie beispielsweise das Anlegen von Kursen, Gruppen sowie vhs-Mitarbeiter*innen- und Mitwirkenden-Accounts. Für alle anderen Aufgaben muss ein persönlicher vhs-Mitarbeiter*innen-Account angelegt und genutzt werden.

(4) Der/die Administrator*in des vhs-Mandanten stellt sicher, dass vor der Übertragung von Nutzerdaten aus dem eigenen Verwaltungssystem an die vhs.cloud die Einwilligung der Kursteilnehmer*innen bzw. der Kursleitung vorliegt.

(5) Das Profil von Nutzer∗innen mit Zugang zum Bereich „vhs-Netzwerk“ der vhs.cloud (siehe Ziff. 1.3. Abs. (3)) ist für andere Nutzer*innen innerhalb dieses Bereiches sichtbar. Gleichzeitig kann der/die Nutzer*in von anderen Nutzer*innen organisationsübergreifend kontaktiert werden.

1.3. Nutzungsumfang

(1) Ein Anspruch der Nutzer*innen auf die Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder Leistungsinhalts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leistungsinhalt besteht nicht.

(2) Der DVV ist jederzeit berechtigt, die Leistungen der vhs.cloud ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimmter Leistungsumfang wird nicht garantiert. Durch die Nutzung der Dienste des DVV erwerben Sie keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten, auf die Sie zugreifen. Eine Nutzung der Dienste sowie der downloadfähigen Inhalte ist in Ermangelung einer weitergehenden Erlaubnis nur in dem vom DVV genannten Umfang gestattet (Ziff. 2.1. Abs. (3)). Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten oder downloadfähigen Inhalten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.

(3) Kursleiterungen und vhs-Mitarbeiter*innen haben Zugang zu dem Bereich „vhs-Netzwerk“ der vhs.cloud.

2. Verhaltenspflichten, Haftung und Kündigung

2.1. Verhaltenspflichten

(1) Sämtliche Nutzer*innen sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten; sie dürfen dieses insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung durch Dritte ist das Passwort unverzüglich zu ändern. Zugleich ist der Missbrauch unverzüglich per E-Mail unter support@vhs.cloud anzuzeigen. Der DVV ist berechtigt, den Account von Nutzer*innen zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird. Satz 1 und 4 gelten entsprechend für Freigabe-Links zur Teilnahme an einer Videokonferenz und/oder für Zugangscodes für die Teilnahme an einer Videokonferenz via Telefon.

(2) Falls Nutzer*innen die Befugnis haben, Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und Lichtbilder, auf dem Portal einzustellen, dürfen diese Inhalte keinen strafbaren oder sonst rechtswidrigen sowie kommerziellen Inhalt haben oder Angriffe gegen Dritte enthalten. Fremde Texte dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden. An Lichtbildern und an sonstigen Abbildungen, die nicht vom Berechtigten selbst stammen, stehen in der Regel dem Fotografen Urheberrechte zu. Solche Werke dürfen nicht ohne Erlaubnis des Fotografen benutzt werden. Darüber hinaus steht Personen, die auf solchen Werken abgebildet sind, in der Regel ein Recht am eigenen Bild zu; vor einer Bildveröffentlichung ist daher ihre Einwilligung mit der Veröffentlichung einzuholen.

(3) Kursleitungen, vhs-Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen in der Rolle Mitwirkende sind nicht berechtigt, ohne vorausgegangene Einwilligung in der vhs.cloud Kursteilnehmer*innen abzulichten und diese Ablichtungen öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, weder als Standbilder noch als bewegte Bilder. Bei Nutzung der Konferenzfunktion in Kursen und Gruppen oder der Durchführung von Videokonferenzen, die im Hilfebereich gebucht wurden, dürfen Aufzeichnungen deshalb erst gestartet werden, nachdem die Teilnehmenden die in Satz 1 genannte Einwilligung erteilt haben.

vhs-Mitarbeiter*innen, Kursleitungen und Nutzer*innen in der Rolle Mitwirkende dürfen externe Personen nur zu einer Konferenz zulassen, wenn sie die Konferenzteilnehmer*innen vor Beginn der Konferenz über die Teilnahme dieser externen Personen informiert haben. Handelt es sich um eine Konferenzveranstaltung, an der jedenfalls auch externe Personen teilnehmen, ist auf diesen Umstand vor Beginn der Konferenzveranstaltung deutlich hinzuweisen.

Konferenzen mit externen Personen dürfen nur für Veranstaltungen der Volkshochschule durchgeführt werden. Auf gesonderten Antrag können Konferenzen mit einzelnen externen Personen in den Netzwerkgruppen der vhs.cloud durchgeführt werden, z.B. wenn externe Expert*innen zu einer Veranstaltung eingeladen werden sollen. Der Konferenz-Link wird in diesem Fall durch Systemadministrator*innen des DVV erstellt. Antrag und Weitergabe des Konferenz-Links erfolgen durch eine Person, die die Moderation der Netzwerkgruppe innehat. Konferenzen mit externen Personen dürfen nicht zu privaten Zwecken durchgeführt werden. Der DVV kann die Erlaubnis zur Nutzung durch externe Expert*innen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Konferenzen mit externen Personen dürfen nicht zu privaten Zwecken durchgeführt werden. Nutzer*innen in der Rolle Kursleitung dürfen externe Personen nur zu einer Konferenz zulassen, wenn diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem von ihnen angebotenen Kurs stehen. Der DVV kann die Erlaubnis zur Nutzung durch externe Expert*innen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wenn externen Personen Freigabelinks zur Teilnahme an Konferenzen bereitgestellt werden, sind diese Personen zugleich über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Konferenz gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu informieren. Die Rechtsgrundlage ist durch die Volkshochschule unter Hinzuziehung der/des zuständigen Datenschutzbeauftragten festzulegen.

(4) Institutionelle Nutzer (Volkshochschulen) tragen Sorge dafür, dass Daten ihrer vhs-Mitarbeiter*innen, ihrer Kursteilnehmer*innen und ihrer Nutzer*innen in der Rolle Mitwirkende entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neue Fassung, 2018) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verarbeitet werden. Der/die Administrator*in der jeweiligen Volkshochschule in der vhs.cloud informiert die vhs-Mitarbeiter*innen darüber, wie sie mit den Daten der Kursteilnehmer*innen umgehen dürfen.

(5) Der/die Administrator*in der jeweiligen Volkshochschule in der vhs.cloud informiert die Nutzer*innen der eigenen vhs darüber, dass sie nur dann Lehr- und Lernmaterialien in der vhs.cloud speichern und weitergeben dürfen, wenn damit nicht gegen Rechte Dritter verstoßen wird, insbesondere gegen fremde Urheberrechte.

(6) Kursleitungen, die Kurse im Zusammenhang mit DVV-Projekten leiten bzw. begleiten, dürfen nur mit Zustimmung ihrer eigenen Institution bzw. ihres Trägers agieren. Die Einrichtung, in deren Auftrag die jeweiligen Kursleitungen handeln, ist verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für alles, was im Kurs geschieht.

2.2. Haftung

(1) Jede*r Nutze*in steht dafür ein, dass er/sie alle Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten hat, und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.

(2) Stellt ein*e Nutzer*in schuldhaft rechtsverletzende Inhalte ein, ist er/sie verpflichtet, den DVV von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem DVV im Zusammenhang mit derartigen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten freizustellen. Er/sie ist weiter verpflichtet, den DVV nach Kräften bei der Anspruchsabwehr zu unterstützen.

(3) Die Haftung des DVV richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.
Der DVV haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ferner haftet der DVV, wenn er schuldhaft Rechte des/der Nutzer*in verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer*innen regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), wobei die Haftung insoweit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

2.3 Kündigung und Beendigung der Nutzung

(1) Der DVV und die Kursleitungen sind wechselseitig berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder in Textform zu kündigen. Kursleitungen können ihre Kündigung selbstständig über den Link „Zugang löschen“ in den Einstellungen ihres Nutzerkontos vornehmen. Für den Fall einer Kündigung sind Kursleitungen verpflichtet, sämtliche von ihnen aktuell betreuten Kursteilnehmer*innen unverzüglich über die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt sowie über die beabsichtigte Löschung von Inhalten zu unterrichten. Mit der Kündigung erfolgt die sofortige Löschung des Nutzerkontos.

(2) Kursteilnehmer*innen können ebenfalls jederzeit die Nutzung ohne Angabe von Gründen einstellen. Sie sollen die Volkshochschule bzw. ihre Kursleitenden darüber informieren. Die Kündigung des Nutzungsvertrags kann selbstständig über den Link „Zugang löschen“ in den Einstellungen des Nutzerkontos vorgenommen werden.

Eine Kündigung und Löschung des Nutzerkontos durch den DVV ist nur bei Verstoß gegen diese AGB vorgesehen.

(3) Volkshochschulen, die einen eigenen Mandanten auf der vhs.cloud betreiben, und der DVV können den Nutzungsvertrag jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres kündigen. Sofern der vhs.cloud-Nutzungsvertrag nicht vier Wochen vor dem 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Vor der Kündigung und Löschung des Mandanten sind sämtliche Kurs- und Gruppenräume sowie die Accounts von vhs-Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen- sowie Nutzungsdaten innerhalb der Volkshochschule zu löschen.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den DVV oder die Kursleitung, insbesondere bei Störung des Informations- bzw. Lernbetriebs;
  • Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber anderen Nutzer*innen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.);
  • Missbrauch der Lernangebote für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art;
  • Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigung nach Ziff. 1.1.

Bei derartigen Verstößen ist der DVV außerdem berechtigt, den Zugang des/der verantwortlichen Nutzer*in zu deaktivieren sowie Inhalte auf Servern zu sperren und ganz oder teilweise zu löschen.

(5) Nutzer*innen, denen der DVV nach Maßgabe von Abs. (4) gekündigt hat, dürfen sich nicht erneut als Nutzer*in anmelden.

(6) Mit der Beendigung des hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu einer Volkshochschule bzw. mit dem Ausscheiden von mitwirkenden Gremienmitgliedern aus dem Amt oder dem Niederlegen der ehrenamtlichen Tätigkeit eines/r Mitwirkenden endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis zwischen einem/r vhs-Mitarbeiter*in bzw. einem/r Mitwirkenden und dem DVV, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die jeweilige vhs hat den Zugang des/der betreffenden vhs-Mitarbeiter*in bzw. der/des Mitwirkenden umgehend zu löschen, da in diesem Fall keine Nutzungsberechtigung mehr vorliegt.

3. Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Nutzungsverhältnis gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

b) Portal vhs-lernportal.de

1. Überlassung und Nutzungsumfang

1.1 Nutzungsberechtigter Personenkreis

Nutzungsberechtigte des vhs-Lernportals sind alle volljährigen Personen sowie Jugendliche mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Zu den nutzungsberechtigten Personen (künftig: „Nutzer*innen“) zählen Lernende mit und ohne Kurs-Kontext (künftig: „Lernende“) und pädagogische Fachkräfte (künftig: „Tutor*innen“)

  • in Weiterbildungseinrichtungen, sofern diese als gemeinnützig anerkannt oder öffentlich gefördert sind;
  • in Einrichtungen bundesdeutscher Bildungsträger, soweit diese als gemeinnützig anerkannt oder im Bereich der beruflichen Integrationsförderung öffentlich tätig sind (d.h. durch Bund, Land, Kommune oder EU);
  • an bundesdeutschen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen;
  • in bundesdeutschen Ausbildungsbetrieben bzw. Betrieben.

Nutzungsberechtigte sind ferner hauptamtliche Mitarbeiter*innen von Volkshochschulen. Zur Nutzung des vhs-Lernportals müssen sie sich hier als Tutor*in registrieren.

1.2 Anmeldung des Nutzers/der Nutzerin

(1) Die Nutzung des vhs-Lernportals sowie sämtlicher dort angebotener Dienste setzt eine einmalige, ordnungsgemäße Registrierung unter Angabe der richtigen und vollständigen persönlichen Daten des Nutzers/der Nutzerin voraus, insbesondere zum eigenen Status als Lernende*r oder Tutor*in sowie zu den eigenen etwaigen Qualifikationen.

Im Falle einer Änderung von Daten sind die Nutzer*innen verpflichtet, diese Änderung unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@vhs-lernportal.de anzuzeigen. Der DVV ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über die Richtigkeit und Aktualität der persönlichen Daten der Nutzer*innen zu verlangen.

(2) Der Nutzungsvertrag kommt durch ausdrückliche Akzeptanz beim ersten Login der/des Nutzer*in zustande. Der DVV ist berechtigt, den angelegten Account zu löschen, wenn innerhalb von zwei Tagen der Aktivierungslink nicht genutzt wird. Außerdem erfolgt eine Löschung, wenn innerhalb von vier Wochen nach der Registrierung kein Login in einem der Portale erfolgt.

1.3. Nutzungsumfang

(1) Ein Anspruch der Nutzer*innen auf die Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder Leistungsinhalts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leistungsinhalt besteht nicht.

(2) Der DVV ist jederzeit berechtigt, die Leistungen auf dem Portal ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht garantiert. Durch die Nutzung der Dienste des DVV erwerben Nutzer*innen keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten, auf die sie zugreifen. Eine Nutzung der Dienste sowie der downloadfähigen Inhalte ist in Ermangelung einer weitergehenden Erlaubnis nur in dem vom DVV genannten Umfang gestattet (Ziff. 2.1. Abs. (3)). Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten oder downloadfähigen Inhalten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.

(3) Zu Beginnder ersten Online-Sitzung auf dem vhs-Lernportal wird Lernenden ein*e Online-Tutor*in des DVV (DVV-Tutor*in) zugewiesen, der/die unter anderem Fragen zur Nutzung des Portals beantwortet. Für den Fall, dass Lernende das Portal im Rahmen eines Kurses nutzen möchten, ist der/die Kursleitende auf Wunsch für die Dauer des Kurses zugleich Online-Tutor*in. Nach Beendigung des Kurses, gleich aus welchen Gründen, wird die/der Lernende erneut von einem/einer DVV-Tutor*in betreut.

(4) Kursleitende können einen „Kurs“ in Form eines digitalen Kursraums anlegen und sind berechtigt, Lernende in diesen Kursraum einzuladen.

1.4 Weitergabe der Daten zu Forschungs- und Evaluationszwecken

Um unser Angebot stetig zu optimieren und an den Stand neuester Lernmethoden anzupassen, werden anonymisierte Lernstandsdaten unserer Nutzer*innen durch Evaluierungs-/Forschungsinstitute wissenschaftlich ausgewertet und analysiert. Ziel ist es, Weiterbildungsangebote an die Bedürfnisse unserer Zielgruppen anzupassen und so den Lernerfolg zu steigern. Zu diesem Zweck werden anonymisierte Lernstandsdaten an das jeweilige Evaluierungs-/Forschungsinstitut weitergegeben, um so Rückschlüsse auf das Lernverhalten unterschiedlicher Zielgruppen zu erhalten. Dabei werden lediglich statistische Daten ausgewertet. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet nicht statt. Anhand der Daten ist keinerlei Rückschluss auf eine natürliche Person möglich.

2. Verhaltenspflichten, Haftung und Kündigung

2.1. Verhaltenspflichten

(1) Sämtliche Nutzer*innen sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten; sie dürfen dieses insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung durch Dritte ist das Passwort unverzüglich zu ändern. Zugleich ist der Missbrauch unverzüglich per E-Mail unter support@vhs-lernportal.de anzuzeigen. Der DVV ist berechtigt, den Account des Nutzers/der Nutzerin zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird.

(2) Falls Nutzer*innen die Befugnis haben, Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und Lichtbilder, auf dem Portal einzustellen, dürfen diese Inhalte keinen strafbaren oder sonst rechtswidrigen sowie kommerziellen Inhalt haben oder Angriffe gegen Dritte enthalten. Fremde Texte dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin verwendet werden. An Lichtbildern und an sonstigen Abbildungen, die nicht von dem/der Berechtigten selbst stammen, stehen in der Regel dem/der Fotografen*in Urheberrechte zu. Solche Werke dürfen nicht ohne Erlaubnis des/der Fotografen*in benutzt werden. Darüber hinaus steht Personen, die auf solchen Werken abgebildet sind, in der Regel ein Recht am eigenen Bild zu; vor einer Bildveröffentlichung ist daher ihre Einwilligung mit der Veröffentlichung einzuholen.

(3) Tutoren*innen sind nicht berechtigt, im vhs-Lernportal personenbezogene Daten oder Ablichtungen von Lernenden ohne deren Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen bzw. gegen deren Willen weiter öffentlich zugänglich zu halten.

2.2. Haftung

(1) Nutzer*innen stehen dafür ein, dass siealle Nutzungsrechte an den von ihnen übermittelten Inhalten haben, und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.

(2) Stellen Nutzer*innen schuldhaft rechtsverletzende Inhalte ein, sind sie verpflichtet, den DVV von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem DVV im Zusammenhang mit derartigen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten freizustellen. Sie sind weiter verpflichtet, den DVV nach Kräften bei der Anspruchsabwehr zu unterstützen.

(3) Die Haftung des DVV richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.
Der DVV haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ferner haftet der DVV, wenn er schuldhaft Rechte des Nutzers/der Nutzerin verletzt, die diesem/dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer*innen regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), wobei die Haftung insoweit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

2.3. Kündigung und Beendigung der Nutzung

(1) Der DVV und die Tutoren*innen sind wechselseitig berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder in Textform zu kündigen, aufseiten der Lernenden bevorzugt durch Übersendung einer E-Mail an support@vhs-lernportal.de. Tutor*innen können ihre Kündigung selbstständig über den Link „Account löschen“ in den Einstellungen ihres Nutzerkontos vornehmen.Für den Fall einer Kündigung sind Tutor*innen verpflichtet, sämtliche von ihnen aktuell betreuten Lernenden unverzüglich über die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt sowie über die beabsichtigte Löschung von Inhalten zu unterrichten.

(2) Lernende des vhs-Lernportals sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden und die Nutzung einzustellen. Lernende können ihre Kündigung selbstständig über den Link „Account löschen“ in den Einstellungen ihres Nutzerkontos vornehmen.


(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den DVV oder den/die Tutor*in, insbesondere bei Störung des Informations- bzw. Lernbetriebs;
  • Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber anderen Nutzer*innen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.);
  • Missbrauch der Lernangebote für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art;
  • Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigung nach Ziff. 1.1.

Bei derartigen Verstößen ist der DVV außerdem berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Nutzers/der verantwortlichen Nutzerin zu deaktivieren sowie Inhalte auf Servern zu sperren und ganz oder teilweise zu löschen.

(4) Nutzer*innen, denen der DVV nach Maßgabe von Abs. (3) gekündigt hat, dürfen sich nicht erneut als Nutzer*innen anmelden.

3. Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Nutzungsverhältnis gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.